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Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe anerkennen lassen

Sie haben Ihr Medizinstudium erfolgreich beendet und möchten nun eine Facharztausbildung machen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.

Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.

Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).

Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen geführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.

Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Wenn Sie bereits ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in einer medizinischen Einrichtung absolviert haben, kann dieses auch auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.

Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.

 

Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

 

Die Prüfung erfolgt mindestens 2 Wochen nach der Zulassung.

Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.

 

Für die Anerkennung ist eine Gebühr zwischen 25,00 und 75,00 Euro fällig.

Daneben müssen Sie auch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zahlen.

 

  • Logbuch, welches die Weiterbildung dokumentiert
  • Antrag auf Anerkennung

 

Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet.
  • Als Arzt oder Ärztin benötigen Sie die Approbation.
  • Sie haben eine Weiterbildung zum Facharzt oder Schwerpunkt erfolgreich absolviert. Die Weiterbildung ist im Logbuch dokumentiert.
  • Sie haben die Prüfung der jeweiligen Weiterbildung bestanden.
  • Sie arbeiten oder wohnen in Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage

§ 11 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 60546
info[at]aeksa.de
www.aeksa.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST