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Weiterbildungsprüfung ablegen

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie gegebenenfalls weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

Kurztext

  • Nach beruflicher Erstqualifikation kann durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung ein weiterer anerkannter Abschluss der beruflichen Bildung erworben werden
  • Die Fortbildungsprüfungen nach BBiG sind staatlich anerkannt
  • Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie und Handelskammer)
  • Zulassungsvoraussetzungen für Qualifizierungsziel beachten
  • gegebenenfalls Bildungsangebot zur Vorbereitung nutzen
  • Summe der einzelnen Prüfungsleistungen führt zum Gesamtergebnis
  • Zuständige Stelle stellt Prüfungszeugnis aus
  • Prüfung kann zweimal wiederholt werden

 

Je nach Fortbildung wenden Sie sich an die zuständige Kammer.

 

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

 

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

 

  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber

 

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen

Rechtsgrundlage

§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

 

  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
  • gegebenenfalls Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • gegebenenfalls Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Weitere Informationen

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

 


Ansprechpartner

Quelle der Inhalte: Landesportal ST