Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht können sich Frauen und Männer verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten.
Um den hierfür in Betracht kommenden Personenkreis über eine Tätigkeit in den Streitkräften informieren und Informationsmaterial übersenden zu können, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Dieser Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kann jedoch nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen werden.
Über ihr Widerspruchsrecht werden die betroffenen Personen bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung informiert.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung zuständige Meldebehörde (Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde).
Es fallen keine Gebühren an.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781133
039204 781-440
Frau Jacqueline Müller
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039207 781135
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST