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Eine vorbereitende Bauleitplanung mit den für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesteuert werden soll.


Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.


Der Flächennutzungsplan ist somit förmliches Instrument der Planung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Es handelt sich um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Dies betrifft Flächen, auf denen diese Nutzung schon vorhanden sind, und Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Zweck des Flächennutzungsplanes ist keine kartographische Darstellung des Ist-Zustandes sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Daher stellen die vom Ist-Zustand abweichenden planerischen Darstellungen den wesentlichen Inhalt des Flächennutzungsplanes dar, obwohl sie i. d. R. eine deutlich kleinere Fläche als die Bestandsdarstellungen einnehmen.


In den 14 Ortschaften der Gemeinde Hohe BördeAckendorf, Bebertal, Bornstedt, Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Nordgermersleben, Ochtmersleben, Rottmersleben, Schackensleben und Wellen wurde Teiflächennutzungspläne ab 1992 aufgestellt. Die Vielzahl der Pläne und Planänderungen waren unübersichtlich und die ausgewiesene städtebaulichen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohe Börde hat am 18.09.2012 beschlossen, einen Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Auf seiner Sitzung am 25.02.2014 hat der Gemeinderat den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohe Börde gefasst. Das Landesverwaltungsamt hat den Flächennutzungsplan am 22.05.2014 mit Maßgaben genehmigt. Die Gemeinde Hohe Börde ist den Maßgaben beigetreten und hat am 04.11.2014 den Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde in der Fassung des Beitrittsbeschlusses gefasst. Der Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hohe Börde ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 51 am 26.11.2014 wirksam geworden.

Begründung zum Flächennutzungsplan
Begründung


1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde "Sonderbaufläche Pferdepension Alte Ziegelei" in der Ortschaft Bebertal vom 23.07.2022
Plan
Begründung mit Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung


3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde „Sonderbaufläche Windenergieanlagen Süd-Ost“ in der Gemarkung Niederndodeleben vom 11. 09.2024
Plan
Begründung mit Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung

Frau Imbiel
HSB Beiträge/ Liegenschaften/ Bauleitplanung
 Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde
039204 781-621
039204 781-420
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