Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Kurztext
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ansprechpartner
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Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2201
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 1963
39009
Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Frau Elke Seidel
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
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0391 567-2292
Frau Elke Seidel
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1280
0345 514-1644
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
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Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST