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Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Kurztext

 

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

 

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.

 

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).

Rechtsgrundlage

§ 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.

 


Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-1950
0391 567-1964
pr[at]mwu.sachsen-anhalt.de
www.mwu.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST