Genehmigung für einen Zoo beantragen
Genehmigung für einen Zoo beantragen
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.
Kurztext
Genehmigung zu Errichtung, Erweiterung, Betrieb und wesentlichen Änderungen eines Zoos
untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
- dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage
Nicht als Zoo gelten:
- Zirkusse
- Tierhandlungen
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden
Rechtsgrundlage
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
formloses Antragsschreiben möglich: ja
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2600
0345 514-2118
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4146
+49 3904 7240-56100
naturschutz-forsten[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-naturschutz-und-forsten
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Ulrike Kausche
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Frau Ulrike Kausche
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Quelle der Inhalte: Landesportal ST