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Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Ergotherapeut
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • Physiotherapeut
  • Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistent
  • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Landesprüfungsamt für Gesunheitsberufe

 

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Rechtsgrundlage

Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz (GG)

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 514-3045
+49 345 514-3279
lpa.gesundheitsberufe[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/

Postanschrift:
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale), Stadt

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST