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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis. Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66-67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, indem Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
  • Mehrbedarfe bei:
  1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G,oder
  2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
  3. Schwangerschaft
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Kurztext

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
  • Sozialleistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt von älteren Menschen nach überschreiten der Altersgrenze für eine Regelaltersrente(67 Jahre)oder
  • dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18.Lebensjahres

sichert.

Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben (vgl. Tabelle in § 41 Absatz 2 SGB XII).

 

Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger
beziehungsweise Sozialamt

 

Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten. Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen Anwendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

  1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
  2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilligung erneut geprüft.

 

  • Ausgefüllter Antrag
  • Einkommens-/Vermögensnachweise
  • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/ aktuelle Neben-und Heizkostenabrechnungen
  • Belege über laufende Ausgaben
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
  • Falls vorhanden, bei Antragstellungwegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
  • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen

 

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66–67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft vollerwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Anfechtungs-und Leistungsklage:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Rechtsgrundlage

§§ 8 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

§§ 41-46b Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4112
+49 3904 7240-52666
soziales[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-soziales-und-integration/sachgebiet-leistungen-nach-dem-sgb-xii

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Sprechzeiten:

Dienstag
09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Frau Sandra Glade

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII

Frau Sandra Glade

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII

Quelle der Inhalte: Landesportal ST