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Jagdschein beantragen

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

 

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

 

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

 

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

 

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/rechtsamt/sachgebiet-ordnung-und-sicherheit

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Sebastian Reinhardt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Herr Sebastian Reinhardt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Quelle der Inhalte: Landesportal ST