Opferpension (Opferrente) beantragen
Opferpension (Opferrente) beantragen
Opfer der SED-Diktatur haben auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine monatliche Opfer-Pension in Höhe von bis zu 250 Euro.
Anspruch auf eine Opferpension haben Personen,
- die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
- keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben oder Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Entscheidung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist),
- in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Der Anspruch auf Zahlung der Opferpension ist vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages abhängig. Er beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Wurde der Antrag vor Inkrafttreten der Opferpension gestellt, stehen Leistungen frühestens mit dem Monat zu, der auf das Inkrafttreten folgt.
- Meldebescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Magdeburg oder Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Halle
- Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- nach Aufforderung durch das Landesverwaltungsamt
Weitere Antragsformulare und Hinweisblätter erhalten Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
- Antrag auf Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung (Opferpension)
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Opferpension)
- Verdienstbescheinigung Opferpension (PDF; 0,5 MB; 2 Seiten)
- Hinweisblatt zum Antrag auf Gewährung einer besonderen Zuwendung (Opferpension) nach § 17a StrRehaG
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale), Stadt
0391 567-2491
0345 514-3089
StrRehaG[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST