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Abendgymnasium Aufnahme anmelden

Sie wollen Ihr Abitur nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Ihnen das Abendgymnasium bietet.

Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

  • die Abendsekundarschule,
  • das Abendgymnasium und
  • das Kolleg.

Das Abendgymnasium ist im Vergleich zum Kolleg eine Schule, die Berufstätige im Abendunterricht besuchen und zum Abitur führt. Es gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase.

Die Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium/Kolleg) werden als eigenständige Schulen in Halle und Magdeburg geführt.

Kurztext

Das Abendgymnasium ist eine Schulform, die Berufstätige im Abendunterricht zum Abitur führt. Es gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Schulen werden als eigenständige Schulen in Halle und Magdeburg geführt.

 

Bitte wenden Sie sich an die Schule des zweiten Bildungsweges in Halle oder Magdeburg.

 

keine

 

  • ein formloser Bewerbungsantrag mit Passbild
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein Nachweis über den Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung
  • ein Nachweis über die Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.

 

Sie werden am Abendgymnasium aufgenommen, wenn Sie bei Eintritt in die Einführungsphase:

  • im Land Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben,
  • am 1. August des Aufnahmejahres das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife oder den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
  • eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt, nachweisen können.
  • Falls Sie studieren, müssen Sie mit Ausnahme der letzten 3 Halbjahre der Qualifikationsphase berufstätig sein.

Hinweis: Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes, einer begonnenen, aber nicht erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit oder eine amtsärztlich bescheinigte Berufsunfähigkeit werden anerkannt. Die Ausübung einer selbstständigen Beschäftigung kann bei Nachweis durch die Vorlage von Dokumenten als Berufstätigkeit angerechnet werden.

Rechtsgrundlage

§7 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg

 


Ansprechpartner

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST