Die Gemeinde Hohe Börde such Bewerber/innen (m/w/d), die sich der Wahl zu Schiedspersonen der Schiedsstelle in der Gemeinde Hohe Börde stellen möchten. Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat gewählt. Die Schiedsstelle ist für den gesamten Bereich der Gemeinde Hohe Börde mit ihren Ortsteilen zuständig. Schiedspersonen werden für die Amtszeit von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Eine Einstellung ist damit nicht verbunden. Eine angebotene Fortbildung erfolgt durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Schiedspersonen führen bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als juristische Laien ein Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche, nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten sowie strafrechtliche Vergehen durch. Ein Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Dieses Verfahren erfolgt aufgrund eines Antrages einer der am Rechtsstreit beteiligten Person.
Voraussetzungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Schiedsstelle sind:
- Die Hauptwohnung muss sich im Schiedsstellenbezirk befinden.
- Die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen.
- Nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Sie sollte Streitigkeiten sachlich, vorurteilsfrei und besonnen schlichten können.
- In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Interessierte Bürger werden gebeten, eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 10. Dezember 2021 an folgende Adresse richten:
Gemeinde Hohe Börde
Bürgerbüro
OT Irxleben
Bördestraße 8
39167 Hohe Börde.
Bei Nachfragen können sich auch gern direkt an das Bürgerbüro wenden.