Die Gemeinde Hohe Börde sucht Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Die Wahlhelfer haben die Aufgabe, in den Urnen- und Briefwahllokalen die Wahlhandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und das Wahlergebnis nach Schließung des Wahllokales zu ermitteln.
Gewählt werden an diesem Wahlsonntag die künftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landkreises Börde, des Gemeinderates und der Ortschaftsräte der Gemeinde Hohe Börde.
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hohe Börde wohnen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Europa- und Kommunalwahl wahlberechtigt sind, können Wahlhelfer werden. Die Urnenwahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Mitglieder der Wahlvorstände treffen sich ca. eine Stunde vor der Öffnung im Wahllokal, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Das Personal in den Wahllokalen wird vom Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt, ab 18 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Stimmenauszählung anwesend sein. Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 16 Uhr, ab 18 Uhr erfolgt auch hier die Auszählung der Stimmen.
Im Vorfeld der Wahl wird für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer eine Schulung angeboten. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro. Neben Wahlhelfern mit Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind auch neue Interessenten eingeladen, sich zu engagieren. Zur Klärung offener Fragen stehen zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Hohe Börde den Wahlhelfern zur Verfügung.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer hat, sollte sich im Hauptamt der Gemeinde Hohe Börde unter der Rufnummer 039204/781-111 melden. Möglich ist es auch eine E-Mail an hauptamt@hohe-boerde.de zu senden, in der Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse), die gewünschte Funktion im Wahlvorstand (Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer) und das gewünschte Wahllokal (Ortschaft in der Gemeinde Hohe Börde oder Briefwahlvorstand) enthalten sein sollten.