Für Irritationen haben Einlagen mit Wahlbewerbung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohe Börde Ausgabe 3/2024 gesorgt. Die Gemeindeverwaltung stellt klar, dass diese Wahlwerbung nicht Bestandteil des von der Rathausverwaltung und der Pressestelle zu verantwortenden Mitteilungsblattes ist.
Laut gültigem Vertrag mit dem Partnerverlag sind politische Anzeigen im Mitteilungsblatt nicht zulässig. Dies war auch nicht der Fall.
Zulässige Einlagen und deren Inhalte liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde, sondern des Partnerverlages. Die Rathausverwaltung und Gemeindebürgermeister Andreas Burger stellen klar, dass die Inhalte der Wahlwerbung in Einlagen des Mitteilungsblattes ohne Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung erfolgen. Die Möglichkeit, solche kostenpflichtigen Einlagen beim Verlag zu beauftragen, steht sämtlichen politischen Bewerbern offen.
Auch auf von der Deutschen Post eingelegte politische Wahlwerbung liegt jenseits der Verantwortung der Gemeindeverwaltung Hohe Börde.
Klarstellung der Gemeinde
Herr Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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