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Über die Möglichkeit der Bürgerinnnen und Bürger, Widersprüche gegen die Übermittlung von persönlichen Daten durch die örtliche Meldebehörde an Dritte einzulegen, informiert die Rathausverwaltung. Grundsätzlich ist die Meldebehörde berechtigt, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Bei einer Einrichtung von Übermittlungssperren können Bürgerinnen und Bürger gemäß dem Bundesmeldegesetz folgenden Datenübermittlungen widersprechen:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr;
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß §           36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i. V. m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i. V. m.  §     42 Abs. 2 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Ehe-und Altersjubiläen an Mandatsträger sowie an Presse und Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hohe Börde, Einwohnermeldeamt, zu richten.
Ein Formular für die Einrichtung einer Übermittlungssperre erhalten Sie auch im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohe Börde.
Ein eingetragener Widerspruch bleibt bestehen, bis er widerrufen wird.

Bürgerbüro
 Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde
039204 781-130
039204 781-440
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