Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
- der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Integrationsprojekte
- Widerspruchsausschuss
- Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Kurztext
Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
- Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für gleichgestellte/schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
- Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers für Gebärdendolmetscher (§ 26 (4) SchwbAV)
- Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers bei außergewöhnlichen Belastungen – Minderleistung / personelle Unterstützung(§ 27 SchwbAV)
- Fragebogen / Antrag des gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen auf Leistungen nach der SchwbAV
- Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Ausstattung von behindertengerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen (§ 26 SchwbAV)
- Antrag auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen (Integrationsamt)
- Kurzantrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
- Kurzantrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
- Fragebogen / Antrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabeverordnung für Arbeitsassistenz gemäß § 17 Abs. 1a SchwbAV
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Integrationsamt
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1672
0345 514-1609
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/integrationsamt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST