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Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Kurztext

Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:

018 59995 0100*


Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*


Service-Fax: 018 59995 0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.

Beitragsservice

Kontaktformular

 

Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.

Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

 

Antragsverfahren und Prüfung: keine

 

  • bei Empfang von Sozialleistungen
    • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
  • bei Taubblindheit:
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfang von Blindenhilfe
    • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • bei Härtefällen
    • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

 

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Hinweise:

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.
Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§ 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

 

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

Weitere Informationen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

 


Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln, Stadt
+49 221 50610
www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Postanschrift:
50401 Köln, Stadt

Quelle der Inhalte: Landesportal ST