Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten zumutbaren Belastung erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Kurztext
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung
- Wenn Einkommen deutlich verringert
- Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
- Spezifische Informationen ist Landesrecht
- Zuständige Stelle:
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage
§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Antrag zur Übernahme des Kostenbeitrages gem. § 90 SGB VIII für Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege oder Ferienbetreuung
- Folgeantrag bzw. Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gem. § 90 SGB VIII i.V.m. § 13 Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56601
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST