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Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen eine spätere Einschulung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.

Kurztext

In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Eltern können die Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt beantragen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

 

Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.

 

keine

 

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung über die Schulfähigkeit

 

  • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet und ist schulpflichtig
  • Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen.

Rechtsgrundlage

§ 37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

 


Ansprechpartner

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST